Breaking News – Anwenderkreis der CSRD verändert sich

Brunella Seidl
vor 6 Monaten1 min. Lesezeit

Am 17. Oktober 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften und die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht angenommen (Richtlinie 2013/34/EU).

Die Anpassung der Schwellenwerte gilt nicht nur als Antwort auf die Auswirkungen der Inflation, sondern hat auch einen Einfluss auf den Anwenderkreises der CSRD. Dieser bezieht sich sowohl auf die Werte der Bilanzsumme als auch die der Nettoumsatzerlöse von Unternehmen. Die Anzahl der Beschäftigten bleibt gleich.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet das demnach, dass solche Organisationen 2026 für das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen, die zwei von drei Kriterien erfüllen:

> 25 Mio. EUR Bilanzsumme (davor 20 Mio. EUR),
> 50 Mio. EUR Umsatzerlöse (davor 40 Mio. EUR),
> 250 Mitarbeitende (unverändert).