
Pflicht oder Kür? (piqs.de | Chris Willis)
Zur Verbesserung der Transparenz größerer Unternehmen will die Europäische Kommission eine verplichtende Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen einführen. Laut dem kürzlich vorgelegten Vorschlag müssen Firmen ab 500 Mitarbeitern künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen. Viele Verbraucher wünschen sich mehr Transparenz, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, doch bei einigen Nachhaltigkeitsexperten ruft der Vorschlag Kritik hervor:
Größere Unternehmen sollen künftig nach dem Willen der EU in ihrem Jahresbericht relevante und wesentliche Fakten zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen. Laut dem zuständigen EU-Kommissar Michael Barnier, werden die neuen Regeln nur für große Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten, da ihre Einführung für kleine und mittlere Unternehmen möglicherweise mehr Kosten als Nutzen gebracht hätte.
Für Großunternehmen habe sich die Veröffentlichung von Angaben zu finanziellen und nichtfinanziellen Geschäftsergebnissen dagegen als Vorteil erwiesen, so der EU-Kommissar. Dies trage zu niedrigeren Finanzierungskosten bei, die Unternehmen könnten talentiertere Mitarbeiter für sich gewinnen und seien insgesamt erfolgreicher. Dies ist zugleich für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Schaffung von Arbeitsplätzen von großer Bedeutung. Deshalb sollen die besten Praktiken zum Standard werden. Etwa 15.500 Unternehmen in Europa dürften von der neuen Richtlinie betroffen sein und müssten dann zusätzliche Nachhaltigkeits-Informationen bereitstellen. Bisher berichten gerade einmal 2.500 Unternehmen freiwillig.
Größere Unternehmen sollen künftig nach dem Willen der EU in ihrem Jahresbericht relevante und wesentliche Fakten zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen. Laut dem zuständigen EU-Kommissar Michael Barnier, werden die neuen Regeln nur für große Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten, da ihre Einführung für kleine und mittlere Unternehmen möglicherweise mehr Kosten als Nutzen gebracht hätte.
Für Großunternehmen habe sich die Veröffentlichung von Angaben zu finanziellen und nichtfinanziellen Geschäftsergebnissen dagegen als Vorteil erwiesen, so der EU-Kommissar. Dies trage zu niedrigeren Finanzierungskosten bei, die Unternehmen könnten talentiertere Mitarbeiter für sich gewinnen und seien insgesamt erfolgreicher. Dies ist zugleich für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Schaffung von Arbeitsplätzen von großer Bedeutung. Deshalb sollen die besten Praktiken zum Standard werden. Etwa 15.500 Unternehmen in Europa dürften von der neuen Richtlinie betroffen sein und müssten dann zusätzliche Nachhaltigkeits-Informationen bereitstellen. Bisher berichten gerade einmal 2.500 Unternehmen freiwillig.
Bürokratie auf ein Minimum beschränken
Bisher scheuen sich viele Unternehmen aufgrund des vermeintlich hohen Aufwands vor einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der vorgestellt Ansatz soll die Bürokratie auf ein Minimum beschränken. Statt eines detaillierten “Nachhaltigkeitsberichts” würden knappe Informationen ein Bild von Entwicklung, Geschäftsergebnissen oder Lage einer Gesellschaft ermöglichen, heißt es in dem EU-Entwurf. Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, können diese ausgelassen werden. Dies muss allerdings begründet werden. Die Offenlegung darf überdies auf Konzernebene erfolgen und muss nicht von den zugehörigen Einzelunternehmen geleistet werden. Den Unternehmen wird ermöglicht, sich dabei auf internationale Leitlinien zu stützen. Genannt werden hier der UN Global Compact, die ISO-Norm 26.000 und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.
Vielfalt ist Pflicht
Was die Transparenz im Hinblick auf die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen angeht, so müssen große börsennotierte Gesellschaften Angaben zu ihrer Diversitätspolitik machen und dabei die Aspekte Alter, Geschlecht, geografische Vielfalt sowie Bildungs- und Berufshintergrund abdecken; hierunter fällt auch die zuletzt in Deutschland heiß diskutierte „Frauenquote“. Auch die Ziele der Diversitätspolitik, die Art und Weise ihrer Umsetzung und die erzielten Ergebnisse sind offenzulegen. Gesellschaften ohne Diversitätspolitik müssen hingegen angeben, warum sie darauf verzichten.
Die Maßnahme war von der Kommission bereits in der Mitteilung zur neuen europäischen CSR-Strategie angekündigt worden. Seitdem wurden zahlreiche Konsultationen mit den einzelnen Mitgliedsstaaten, Unternehmen, Anlegern und anderen Interessensgruppen durchgeführt. Zudem hat das europäische Parlament im Februar zwei Entschließungen zur Unternehmenstransparenz in Bezug auf ökologische und soziale Belange anerkannt.
Zurückhaltung bei den Nachhaltigkeitsexperten
Zu der geplanten Berichtspflicht äußerten sich Nachhaltigkeitsexperten bislang vorsichtig optimistisch.
Professor Stefan Schaltegger, der an der Leuphana Universität Lüneburg Nachhaltigkeitsmanagement lehrt, meint, dass die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitskriterien in Unternehmen Lernprozesse in Gang setzen und so Menschen im Unternehmen miteinander zu Nachhaltigkeitsthemen ins Gespräch bringen könne. Bei einer freiwilligen Berichterstattung falle der Lerneffekt seiner Meinung nach allerdings intensiver aus. Fraglich sei aber, ob eine Berichtspflicht mehr Transparenz schaffe. Schaltegger: “Transparenz wird nur erhöht, wenn die Informationsqualität auch hoch ist.” Derzeit sei es “auch eine Aussage”, wenn Unternehmen nicht zu Nachhaltigkeitsaspekten berichteten. Angesichts einer Pflicht seien Qualitätseinbußen bei der Berichterstattung zu befürchten. Die EU werde in einem nächsten Schritt gefordert sein, dafür Standards festzulegen. “Informationsqualität äußert sich einerseits darin, dass alle wichtigen Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens besprochen werden und andererseits, dass die Information aktuell, vollständig, korrekt, relevant und verständlich ist”, so der Wissenschaftler.
Furcht vor Qualitätsverlust in der Berichterstattung
Auch Sabine Braun, Geschäftsführerin der auf Nachhaltigkeitsberichterstattung spezialisieren Agentur akzente kommunikation und beratung, befürchtet, dass eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung einen Qualitätsverlust zur Folge hat. “Wenn Informationen wichtig sind, werden sie auch eingefordert: von Investoren, von Kunden, von Mitarbeitern. Eine gesetzliche Verpflichtung, zumal wenn sie inhaltliche Vorgaben enthalten soll, kann den Maßstab nach unten drücken”, so Braun. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sei noch zu jung, als dass es bereits ausreichend erprobte Indikatoren gäbe, die den Unternehmen quer durch alle Branchen als gesetzlicher Transparenzstandard vorgeschrieben werden könnten. Die Diskussion darüber, wie wir künftig wirtschaften wollen und was wesentlich, machbar und wünschenswert sei, befinde sich in vollem Gange. Braun weiter: “In der Regel beenden Gesetze solche Diskussionen und damit auch jegliche Weiterentwicklung, können sie doch nur einen Mindeststandard setzen, dessen Erfüllung dann allerdings zugleich zur obersten Messlatte wird.”
Nachhaltigkeitsrat begrüßt Initiative
Die Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Marlehn Thieme, sagte: „Es ist Zeit, die Transparenz bei unternehmerischen Nachhaltigkeitsthemen weiterzuentwickeln. Es ist wichtig, den Beitrag der Wirtschaft zu stabilen Volkswirtschaften, sozialer Gerechtigkeit und einem gesunden Planeten sichtbar zu machen“, stellte Marlehn Thieme fest, Vorsitzende des Rates. „Unternehmen brauchen eindeutige Orientierung und die Gewissheit, dass die Märkte ihre Bemühungen um Transparenz honorieren.“ Deshalb sei es notwendig, auf europäischer Ebene für entsprechende Rahmenbedingungen unternehmerischer Berichterstattung zu sorgen, die Investoren Zugang zu verlässlichen und vergleichbaren Schlüsselinformationen zur Leistungsfähigkeit in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Governance (ESG) verschaffen.
Nachhaltigkeitsverbände reagieren unterschiedlich
Nachhaltigkeitsorientierte Verbände reagierten unterschiedlich auf den Vorstoß: Der Geschäftsführer von future e.V., Udo Westermann hält eine Berichtspflicht für gut gemeint, aber für den Mittelstand unpraktikabel, da sich Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU nur auf freiwilliger Basis entwickeln könne. Transparenzpflichten sollten seiner Meinung nach in den Originärgesetzgebungen verankert werden und nicht einen Hebel konterkarieren, der als freiwilliges Instrument entstanden sei und in der Breite mittelständischer Unternehmen ganz am Anfang einer Entwicklung stehe.
Dagegen begrüßte der Bundesverband Ethik (BVE) den Vorschlag der Europäischen Kommission “als einen entwicklungspolitisch vorbildlichen und nachhaltigen Beitrag für unsere Gesamtwirtschaft in Europa”, so dessen Vertretungsberechtigter Thomas Pfeil. Die gesetzliche Informationspflicht an Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern auszurichten, sei ebenfalls positiv hervorzuheben, denn diese Unternehmen seien aufgrund ihrer Ausstrahlung von zentraler volkswirtschaftlicher Bedeutung für die europäische Gemeinschaft.
NGO: Offenlegung überfällig
Für Oxfam Deutschland erklärte die Expertin für soziale Unternehmensverantwortung, Franziska Hubert: “Diese Offenlegung ist überfällig. Was fehlt, ist jedoch der eindeutige Bezug zur Lieferkette. Denn Arbeitsrechtsverletzungen sind gerade in Produzentenbetrieben an der Tagesordnung.” Die Bundesregierung müsse jetzt an der Umsetzung des EU-Vorschlages mitarbeiten, damit Verbraucher endlich lückenlos nachvollziehen können, unter welchen Bedingungen Waren produziert würden.
Hier geht es zur Gesetzesvorlage.
(KT)
Bisher scheuen sich viele Unternehmen aufgrund des vermeintlich hohen Aufwands vor einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der vorgestellt Ansatz soll die Bürokratie auf ein Minimum beschränken. Statt eines detaillierten “Nachhaltigkeitsberichts” würden knappe Informationen ein Bild von Entwicklung, Geschäftsergebnissen oder Lage einer Gesellschaft ermöglichen, heißt es in dem EU-Entwurf. Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, können diese ausgelassen werden. Dies muss allerdings begründet werden. Die Offenlegung darf überdies auf Konzernebene erfolgen und muss nicht von den zugehörigen Einzelunternehmen geleistet werden. Den Unternehmen wird ermöglicht, sich dabei auf internationale Leitlinien zu stützen. Genannt werden hier der UN Global Compact, die ISO-Norm 26.000 und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.
Vielfalt ist Pflicht
Was die Transparenz im Hinblick auf die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen angeht, so müssen große börsennotierte Gesellschaften Angaben zu ihrer Diversitätspolitik machen und dabei die Aspekte Alter, Geschlecht, geografische Vielfalt sowie Bildungs- und Berufshintergrund abdecken; hierunter fällt auch die zuletzt in Deutschland heiß diskutierte „Frauenquote“. Auch die Ziele der Diversitätspolitik, die Art und Weise ihrer Umsetzung und die erzielten Ergebnisse sind offenzulegen. Gesellschaften ohne Diversitätspolitik müssen hingegen angeben, warum sie darauf verzichten.
Die Maßnahme war von der Kommission bereits in der Mitteilung zur neuen europäischen CSR-Strategie angekündigt worden. Seitdem wurden zahlreiche Konsultationen mit den einzelnen Mitgliedsstaaten, Unternehmen, Anlegern und anderen Interessensgruppen durchgeführt. Zudem hat das europäische Parlament im Februar zwei Entschließungen zur Unternehmenstransparenz in Bezug auf ökologische und soziale Belange anerkannt.
Zurückhaltung bei den Nachhaltigkeitsexperten
Zu der geplanten Berichtspflicht äußerten sich Nachhaltigkeitsexperten bislang vorsichtig optimistisch.
Professor Stefan Schaltegger, der an der Leuphana Universität Lüneburg Nachhaltigkeitsmanagement lehrt, meint, dass die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitskriterien in Unternehmen Lernprozesse in Gang setzen und so Menschen im Unternehmen miteinander zu Nachhaltigkeitsthemen ins Gespräch bringen könne. Bei einer freiwilligen Berichterstattung falle der Lerneffekt seiner Meinung nach allerdings intensiver aus. Fraglich sei aber, ob eine Berichtspflicht mehr Transparenz schaffe. Schaltegger: “Transparenz wird nur erhöht, wenn die Informationsqualität auch hoch ist.” Derzeit sei es “auch eine Aussage”, wenn Unternehmen nicht zu Nachhaltigkeitsaspekten berichteten. Angesichts einer Pflicht seien Qualitätseinbußen bei der Berichterstattung zu befürchten. Die EU werde in einem nächsten Schritt gefordert sein, dafür Standards festzulegen. “Informationsqualität äußert sich einerseits darin, dass alle wichtigen Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens besprochen werden und andererseits, dass die Information aktuell, vollständig, korrekt, relevant und verständlich ist”, so der Wissenschaftler.
Furcht vor Qualitätsverlust in der Berichterstattung
Auch Sabine Braun, Geschäftsführerin der auf Nachhaltigkeitsberichterstattung spezialisieren Agentur akzente kommunikation und beratung, befürchtet, dass eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung einen Qualitätsverlust zur Folge hat. “Wenn Informationen wichtig sind, werden sie auch eingefordert: von Investoren, von Kunden, von Mitarbeitern. Eine gesetzliche Verpflichtung, zumal wenn sie inhaltliche Vorgaben enthalten soll, kann den Maßstab nach unten drücken”, so Braun. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sei noch zu jung, als dass es bereits ausreichend erprobte Indikatoren gäbe, die den Unternehmen quer durch alle Branchen als gesetzlicher Transparenzstandard vorgeschrieben werden könnten. Die Diskussion darüber, wie wir künftig wirtschaften wollen und was wesentlich, machbar und wünschenswert sei, befinde sich in vollem Gange. Braun weiter: “In der Regel beenden Gesetze solche Diskussionen und damit auch jegliche Weiterentwicklung, können sie doch nur einen Mindeststandard setzen, dessen Erfüllung dann allerdings zugleich zur obersten Messlatte wird.”
Nachhaltigkeitsrat begrüßt Initiative
Die Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Marlehn Thieme, sagte: „Es ist Zeit, die Transparenz bei unternehmerischen Nachhaltigkeitsthemen weiterzuentwickeln. Es ist wichtig, den Beitrag der Wirtschaft zu stabilen Volkswirtschaften, sozialer Gerechtigkeit und einem gesunden Planeten sichtbar zu machen“, stellte Marlehn Thieme fest, Vorsitzende des Rates. „Unternehmen brauchen eindeutige Orientierung und die Gewissheit, dass die Märkte ihre Bemühungen um Transparenz honorieren.“ Deshalb sei es notwendig, auf europäischer Ebene für entsprechende Rahmenbedingungen unternehmerischer Berichterstattung zu sorgen, die Investoren Zugang zu verlässlichen und vergleichbaren Schlüsselinformationen zur Leistungsfähigkeit in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Governance (ESG) verschaffen.
Nachhaltigkeitsverbände reagieren unterschiedlich
Nachhaltigkeitsorientierte Verbände reagierten unterschiedlich auf den Vorstoß: Der Geschäftsführer von future e.V., Udo Westermann hält eine Berichtspflicht für gut gemeint, aber für den Mittelstand unpraktikabel, da sich Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU nur auf freiwilliger Basis entwickeln könne. Transparenzpflichten sollten seiner Meinung nach in den Originärgesetzgebungen verankert werden und nicht einen Hebel konterkarieren, der als freiwilliges Instrument entstanden sei und in der Breite mittelständischer Unternehmen ganz am Anfang einer Entwicklung stehe.
Dagegen begrüßte der Bundesverband Ethik (BVE) den Vorschlag der Europäischen Kommission “als einen entwicklungspolitisch vorbildlichen und nachhaltigen Beitrag für unsere Gesamtwirtschaft in Europa”, so dessen Vertretungsberechtigter Thomas Pfeil. Die gesetzliche Informationspflicht an Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern auszurichten, sei ebenfalls positiv hervorzuheben, denn diese Unternehmen seien aufgrund ihrer Ausstrahlung von zentraler volkswirtschaftlicher Bedeutung für die europäische Gemeinschaft.
NGO: Offenlegung überfällig
Für Oxfam Deutschland erklärte die Expertin für soziale Unternehmensverantwortung, Franziska Hubert: “Diese Offenlegung ist überfällig. Was fehlt, ist jedoch der eindeutige Bezug zur Lieferkette. Denn Arbeitsrechtsverletzungen sind gerade in Produzentenbetrieben an der Tagesordnung.” Die Bundesregierung müsse jetzt an der Umsetzung des EU-Vorschlages mitarbeiten, damit Verbraucher endlich lückenlos nachvollziehen können, unter welchen Bedingungen Waren produziert würden.
Hier geht es zur Gesetzesvorlage.
(KT)