Ende 2015 findet in Paris die COP21, die Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention, statt. Ziel der UN-Klimakonferenz ist der Abschluss eines neuen internationalen Klimaabkommens zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimaveränderungen. Während die Verhandlungen der letzten Jahre eher enttäuschend verliefen und kein Durchbruch hinsichtlich einer Folgevereinbarung zum Kyoto-Protokoll erzielt werden konnte, sollen die Verhandlungen jetzt durch das Instrument der Intended Nationally Determined Contributions (INDCs) oder „nationalen Beiträgen“ erleichtert werden.
Die COP21 ist zum Erfolg verurteilt: Die Pariser Klimakonferenz darf nicht nur dazu dienen, einen Versuch zu unternehmen, sondern sie muss Entscheidungen bringen. Wie 2011 auf der Klimakonferenz in Durban einstimmig vereinbart, werden die Teilnehmer auf ein weltweit gültiges Klimaabkommen hinarbeiten. Die künftige Vereinbarung muss über die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls hinausgehen: die zweite Verpflichtungsperiode des 2005 in Kraft getretenen Protokolls gilt zwar noch bis 2020, aber seine Effizienz ist der aktuellen Klimaproblematik nicht mehr angemessen (Wir brauchen eine Klimapolitik der unterschiedlichen Geschwindigkeiten), da es nur die größten Emittenten von Treibhausgasen (THG) von 1992 betrifft.
Bereits auf der Kopenhagener Klimakonferenz 2009 sollte eine Folgevereinbarung zum Kyoto-Protokoll verabschiedet werden, die für alle Staaten gilt. Eine solche Vereinbarung kam jedoch nicht zustande, auch wenn mehrere Staaten freiwillige Zusagen zur Minderung ihrer Emissionen machten. Erzielt wurde nur ein wenig ambitioniertes politisches Abkommen ohne rechtliche Verbindlichkeit – was von der internationalen Gemeinschaft als echter Misserfolg empfunden wurde. Damit so etwas nicht wieder passiert, haben sich die Regierungen anlässlich der Klimakonferenzen von Warschau und Lima (COP19 und COP20) dazu verpflichtet, bereits im Vorfeld die von ihnen beabsichtigten Anstrengungen mitzuteilen. Diese Zusagen erfolgen in Form von Dokumenten, die als Nationale Beiträge zum Klimaschutz (Intended Nationally Determined Contributions) (INDC) bezeichnet werden.
Die INDCs werden auf der Website der UN Klimarahmenkonvention (UNFCCC) veröffentlicht. Jeder Staat kann dort im Vorfeld zur COP21 den anderen Staaten klar seine Ziele darlegen, um Überraschungen und Ungewissheiten hinsichtlich der Zusagen der jeweiligen Partnerstaaten zu vermeiden. Abgesehen von der Möglichkeit, sich auf die Textverhandlungen zu konzentrieren, geht es auch darum, diese künftigen Zusagen öffentlich zu machen und sie den Analysen der Experten, der Institutionen (Vereinte Nationen und Staaten) und der Zivilgesellschaft zu unterziehen. Die Verhandlungen sollen damit besser vorbereitet und gemeinsame Ziele leichter festgelegt werden können. Laut Beschluss von Lima (COP20) müssen die INDCs ferner über frühere Zusagen hinausgehen und einen Fortschritt gegenüber dem aktuellen Stand darstellen.
Neben den bezifferten Minderungszielen, die sich die einzelnen Staaten setzen, können sie in den INDCs auch die Maßnahmen und Politiken aufführen, mit denen sie zur Begrenzung der Erderwärmung beitragen wollen. Während die Realwirtschaft in den Verhandlungen bisher gar nicht vorkam, bieten die INDCs nun ein konkreteres und die verschiedenen Wirtschaftssektoren einbeziehendes Instrument. Die Staaten können fakultativ auch ein Kapitel zum Thema Anpassung aufnehmen, um die beabsichtigten Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber den erwarteten Auswirkungen des Klimawandels zu präsentieren.
Die Beiträge müssen präzise Informationen enthalten: bezifferte Indikatoren und Ziele im Verhältnis zu einem Referenzjahr, Umsetzungszeitplan, zugrunde gelegte Annahmen usw. Letzte Frist für die Einreichung der Beiträge ist der 1. Oktober 2015, damit sie in dem für Anfang November – also einen Monat vor der Konferenz in Paris – vom UNFCCC-Sekretariat zu erstellenden zusammenfassenden Bericht berücksichtigt werden können.
(KT)
Bereits auf der Kopenhagener Klimakonferenz 2009 sollte eine Folgevereinbarung zum Kyoto-Protokoll verabschiedet werden, die für alle Staaten gilt. Eine solche Vereinbarung kam jedoch nicht zustande, auch wenn mehrere Staaten freiwillige Zusagen zur Minderung ihrer Emissionen machten. Erzielt wurde nur ein wenig ambitioniertes politisches Abkommen ohne rechtliche Verbindlichkeit – was von der internationalen Gemeinschaft als echter Misserfolg empfunden wurde. Damit so etwas nicht wieder passiert, haben sich die Regierungen anlässlich der Klimakonferenzen von Warschau und Lima (COP19 und COP20) dazu verpflichtet, bereits im Vorfeld die von ihnen beabsichtigten Anstrengungen mitzuteilen. Diese Zusagen erfolgen in Form von Dokumenten, die als Nationale Beiträge zum Klimaschutz (Intended Nationally Determined Contributions) (INDC) bezeichnet werden.
Die INDCs werden auf der Website der UN Klimarahmenkonvention (UNFCCC) veröffentlicht. Jeder Staat kann dort im Vorfeld zur COP21 den anderen Staaten klar seine Ziele darlegen, um Überraschungen und Ungewissheiten hinsichtlich der Zusagen der jeweiligen Partnerstaaten zu vermeiden. Abgesehen von der Möglichkeit, sich auf die Textverhandlungen zu konzentrieren, geht es auch darum, diese künftigen Zusagen öffentlich zu machen und sie den Analysen der Experten, der Institutionen (Vereinte Nationen und Staaten) und der Zivilgesellschaft zu unterziehen. Die Verhandlungen sollen damit besser vorbereitet und gemeinsame Ziele leichter festgelegt werden können. Laut Beschluss von Lima (COP20) müssen die INDCs ferner über frühere Zusagen hinausgehen und einen Fortschritt gegenüber dem aktuellen Stand darstellen.
Neben den bezifferten Minderungszielen, die sich die einzelnen Staaten setzen, können sie in den INDCs auch die Maßnahmen und Politiken aufführen, mit denen sie zur Begrenzung der Erderwärmung beitragen wollen. Während die Realwirtschaft in den Verhandlungen bisher gar nicht vorkam, bieten die INDCs nun ein konkreteres und die verschiedenen Wirtschaftssektoren einbeziehendes Instrument. Die Staaten können fakultativ auch ein Kapitel zum Thema Anpassung aufnehmen, um die beabsichtigten Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber den erwarteten Auswirkungen des Klimawandels zu präsentieren.
Die Beiträge müssen präzise Informationen enthalten: bezifferte Indikatoren und Ziele im Verhältnis zu einem Referenzjahr, Umsetzungszeitplan, zugrunde gelegte Annahmen usw. Letzte Frist für die Einreichung der Beiträge ist der 1. Oktober 2015, damit sie in dem für Anfang November – also einen Monat vor der Konferenz in Paris – vom UNFCCC-Sekretariat zu erstellenden zusammenfassenden Bericht berücksichtigt werden können.
(KT)